Erklärung zur Barrierefreiheit
Die CARE digisolutions GmbH ist bemüht, ihre Website sanus-pflege-app.de sowie die zugehörige App im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, gilt ab 28. Juni 2025) sowie der EN 301 549 (Stufe AA) barrierefrei zu gestalten. Da unsere Zielgruppe in besonderem Maße ältere Menschen und ihre Angehörigen umfasst, gehen wir an einigen Stellen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA weitgehend vereinbar. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Kontrastwerte ≥ 7:1 (AAA) für Fließtext auf hellem Hintergrund
- Touch-Targets ≥ 56 px auf interaktiven Elementen
- Schrift bis 200 % skalierbar, ohne dass Inhalt verlorengeht
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokus-Indikatoren
- Logische Heading-Hierarchie (eine
<h1>pro Seite) - Unterstützung für
prefers-reduced-motion- alle Animationen werden deaktiviert - Sinnvolle Alt-Texte und ARIA-Labels auf interaktiven SVG-Elementen
- Sprache der Seite ist eindeutig auf
degesetzt
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige Mockups der App-Oberfläche werden als rein dekorative CSS-Mockups dargestellt (
aria-hidden). Inhalte werden im umliegenden Text zugänglich beschrieben. - Eine Voll-Validierung durch eine unabhängige Prüfstelle ist für Q1 2027 geplant.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Bitte schreiben Sie uns:
CARE digisolutions GmbH
Stichwort: Barrierefreiheit
Albert-Einstein-Straße 1
49076 Osnabrück
E-Mail: [email protected]
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen außergerichtlich zu lösen:
Diese Erklärung wurde erstellt am 21. Mai 2026. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung.